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Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Oberbergischen Kreis
im Oberbergischen Kreis
BODENRICHTWERTKARTE VON GRUNDSTÜCKEN
Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gem. § 196 (1) Baugesetzbuch und gem. § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Sitzungen vom 1./2.02.2005 Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.
Die Bodenrichtwertkarten liegen gem. § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (4) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in der Zeit vom 21.03.2005 bis einschließlich 22.04.2005 in den Räumen der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.
Die Geschäftsstelle befindet sich im Vermessungs- und Katasteramt des Oberbergischen Kreises, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer U2-20 im 2. Untergeschoss.
Gummersbach, den 23.02.2005
gez.: Gülicher
Vorsitzender
Veröffentlichungsdatum: